Der Wahn geht weiter in unserem geliebtem Staat. Herr ÜberSchäublewachung hat einen Paragraf im bevorstehenden BKA-Gesetz abgeändert laut Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Paragraf 20u genannt. Was das aussagt, ohne groß darüber zu debatieren:
Überwachung, bzw. Abhörung, wenn folgendes gilt: „zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Das ist ziemlich allgemein und darunter kann alles fallen.
Betroffen sind dann auch:
- Rechtsanwälte
- Ärzte
- Journalisten
- Drogenberater
- Abgeordnete
- Geistliche
- Strafverteidiger
Das heißt für diese Berufsgruppen: Adde Berufsgeheimnis. Die Gruppen sollten ganz, bzw. teils. nicht unter Abhöraktionen fallen, aber der neue Vorschlag liegt auf dem Tisch. Die Änderung tritt sicher ein. Die Frage bleibt nur, wie wird die Änderung des BKA-Gesetzes begründet?
Vielleicht Herr Pädo, oder Frau Terror? Ach die haben ja auch ein Kind bekommen, Sohnemann Jugendgewalt vielleicht? Nicht auszumalen was mit der Privathsphäre passiert. Big-Brother-USA lässt grüßen.

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