Die am 08.11.2001 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedete Convention on Cybercrime (ETS-No.: 185) wurde 15 Tage später, am 23.11.2001, von 30 Staaten, unter ihnen auch Deutschland und die nicht europäischen Staaten Kanada, Japan, Südafrika und die Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet. Die Cybercrime-Konvention soll einen Mindeststandard bei Gesetzen und Vorgehensweisen zur Bekämpfung "verschiedener Arten kriminellen Verhaltens gegen Computer Systeme, Netzwerke und Daten" schaffen. Bis heute haben die Konvention 21 der 43 Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Ratifizierte Konventionen sind für die Mitgliedsstaaten des Europarats verbindlich. Deutschland ist nicht darunter. Doch laut einem Beschluss der Bundesregierung vom 28.09.2007 soll sich das ändern. Wenn Deutschland die Konvention ratifiziert, bedeutet das, dass bis zu 52 Staaten Zugriff auf die, mit dem Beginn der Vorratsdatenspeicherung am 01.08.2008, gesammelten Daten über deutsche Bürger erhalten. Zur Erinnerung, bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten über sämtliche Telefonverbindungen(Rufnummer, Zeit,...), Verbingsaufbau mit dem Internet(Zeitpunkt, Internetaddressen), E-Mail-Verkehr(IP und Mailadresse von Absender/Empfänger und Zugriffszeitpunkte auf das Postfach) sowie Fax- und SMS-Nachrichten(auch Lokalisierung) aller Bürger sechs Monate ohne Verdacht auf Vorrat gespeichert. Diese Daten ermöglichen weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Es liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor, die klären soll, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Zugriff auf diese persönlichen Daten von anderen Staaten, nicht nur von Mitgliedsstaaten aus, könnte ohne rechtsstaatliche Sicherungen erfolgen. Auch die Speicherung und Weitergabe ist damit nicht mehr kontrollierbar. Damit wird auch die Löschung der Daten nach sechs Monaten wirkungslos und das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung einmal mehr ignoriert.
Patrick Breyer(Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung):“Die Ratifizierung dieses Übereinkommens würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und ‘im größtmöglichen Umfang’ Folge zu leisten. Ausländische Staaten könnten ohne rechtsstaatliche Sicherungen, also ohne vorherige richterliche Anordnung, ohne Schutz engster Vertrauensbeziehungen, ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, ohne Beschränkung der Nutzung oder Weitergabe der Daten und ohne Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte auf sensibelste Daten über unser Privatleben und unsere sozialen Beziehungen zugreifen. Der Vertrag ist damit fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Deutsche Bundestag muss dem Abkommen seine Zustimmung verweigern.”
Bettina Winsemann(Stop1984/Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung):
“Die Versicherung, die Daten würden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung nur für sechs Monate gespeichert, ist damit eine Farce.” “Am Beispiel der Fluggastdaten hat sich bereits gezeigt, dass die Daten in absurden Überwachungssystemen landen und der Einzelne keinerlei Möglichkeit mehr hat, den Weg seiner eigenen Daten überhaupt nachzuvollziehen oder sich gegen Fehlinterpretationen zu wehren. Auch die Speicherdauer kann nicht mehr überprüft werden, weil viele Systeme miteinander verknüpft werden. Alle beruhigenden Worte, die Vorratsdatenspeicherung werde nur im Mindestmaß umgesetzt, dienen somit lediglich dazu, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Davon abgesehen ergeben sich immer genauere Profile, die im Ausland auch zur Wirtschaftsspionage genutzt werden können, z.B. wenn man Kommunikationsdaten und Fluggastdaten eines Managers miteinander verbindet.”
Da die Chancen schlecht stehen, dass Deutschland die Convention on Cybercrime nicht ratifiziert, bleibt die einzige Hoffnung das Bundesverfassungsgericht, das die Speicherung dieser sensiblen Daten, die gerade von mir gespeichert werden, während ich diesen Beitrag schreibe, und von Ihnen, die diesen Beitrag gerade lesen, als verfassungswidrig erklären könnte.
Quellen: conventions.coe.int; wikipedia.de; heise.de; ccc.de; vorratsdatenspeicherung.de; leipzigerkamera.twoday.net; filges.de/blog;
Quellen: conventions.coe.int; wikipedia.de; heise.de; ccc.de; vorratsdatenspeicherung.de; leipzigerkamera.twoday.net; filges.de/blog;

1 Kommentare:
Das heißt die Amerikaner haben dann meine ganzen Daten. Ich habe schon viele tolle Sachen gehört und gelesen über die Datenschutzrichtlinien in den USA. Danke lieber Staat, ich brauch mir dank dir keine Gedanken mehr machen. Du machst das ja nun für mich.
Kommentar veröffentlichen