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Donnerstag, 24. Januar 2008

Kommunikationsgeheimnis im Grundgesetz

Die Grünen wollen laut diesem Beschluss das informationelle Selbstbestimmungsrecht explizit in die Verfassung verankern. Weiterhin wollen sie auch das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz zu einem Kommunikationsgeheimnis weiterentwickeln.

Das Grundgesetz zu verbessern, sehen Sie als Notwenig an, weil die technischen Möglichkeiten des Staates, wie auch Dritter, zur heimlischen Überwachung und Kontrolle des Menschens zunehmen.

Die große Koalition denkt über solche Änderungen auch nach. Die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen der Netzbürger sollen "gegen staatliche Eingriffe" geschützt werden.
ABER damit wollen sie natürlich die Online-Durchsuchungen nicht abschaffen. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können.

Die Grünen geben sich damit nicht zufrieden, denn bei einem echten Kommunikationsgeheimnises darf dies eben nicht passieren. Desweiteren meinen sie, dass dies schnellst möglich klar beschlossen werden muss, da laut Herrn Schäuble und Frau Zypries kein Stopschild der Datensammlung vorhanden ist.

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1 Kommentare:

gefaehrder hat gesagt…

"Die große Koalition denkt über solche Änderungen auch nach."
die halten uns wohl für ganz blöd. einen schönen vergleich fand ich:
erst nehmen sie dir den ganzen kuchen heimlich weg um dann die rückgabe eines kleinen stückes zu feiern.